Tiefgaragen in München Mittersendling zur Selbstnutzung oder Kapitalinvestment




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Bayernwerte Immobilien
Inh. Sandy J. Miehling
Herr Sandy J. Miehling
Steinsdorfstraße 21
80538 München

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Impressum für den Anbieter dieser Immobilie (wenn gewerblich): Impressum bayernwerte.

Objektkennung
IF1170547
BI00063-210951
210951
BY-WE201

Tiefgaragen in München Mittersendling zur Selbstnutzung oder Kapitalinvestment
Sonstiges Objekt in 81369 München
Makler bayernwerte, Objektkennung IF1170547

Kaufpreis 6.500,00 €
Baujahr 1970

Dieses Angebot ist auf den folgenden Themenportalen veröffentlicht: altbau-immo.de nullprov-immo.de

Lage

Die Garage befindet sich in München-Sendling-Westpark, nahe der belebten Gegend rund um den Harras. Dieses Viertel ist bekannt für seine ausgezeichnete Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowie die Nähe zu Freizeitmöglichkeiten und
Einkaufsmöglichkeiten. In dieser dicht bebauten Umgebung mit hohem „Parkdruck“ sind Parkplätze knapp bemessen, was die Attraktivität der Stellplätze für Bewohner und Pendler gleichermaßen erhöht.

Objekt

Die Tiefgarage in der Marbachstraße an der Ecke zur Johann-Clanze-Straße im Stadtteil Sendling-Westpark gehört zu einer gepflegten Wohnanlage aus dem Baujahr 1972, bestehend aus drei Gebäuden mit insgesamt 59 Wohneinheiten. Die Garage umfasst 40 Duplex-Parkplätze, die in Bruchteilseigentum gemäß Teilungserklärung aufgeteilt sind. Die Einheiten sind Bestandteil einer Bruchteilsgemeinschaft (BTG), welche insgesamt einen Miteigentumsanteil von 37,2 Tausendstel an der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hält.

Innerhalb dieser Immobilie wird mindestens ein Duplex-Parker verkauft. (Einzelstellplatz).

Der Standort der Tiefgarage in der Nähe des Harras bietet eine ideale Lösung für Anwohner, die auf der Suche nach langfristigen Parkmöglichkeiten sind. Das dicht bebaute Umfeld sorgt für eine hohe Nachfrage an verfügbaren Stellplätzen, insbesondere in den Feierabendstunden.

Ausstattung

Garagentyp: Duplex-Parkplätze (40 Einzelstellplätze)
Innerhalb dieses Objekts wird mindestens ein Duplex-Parker verkauft. (Einzelstellplatz).
Miteigentumsanteil: 37,20 / 1.000 (entspricht 0,93 / 1.000 je Einzelstellplatz).
Hausgeld: Monatlich ca. 27,23 € je Stellplatz.

Die Duplex-Parker stammen aus den Baujahren und sind daher auf heutige Fahrzeuggrößen nur bedingt angepasst, was insbesondere bei größeren Fahrzeugen die Einparkmöglichkeiten einschränken kann. Es steht eine Betonsanierung im Keller und in der Tiefgarage an, welche in den nächsten Jahre geplant ist. Hierbei ist die Modernisierung der Parkhebebühnen angedacht. Entscheidungen wurde noch keine getroffen.

Da die Garage nicht beheizt ist, entfällt die Notwendigkeit eines Energieausweises gemäß den geltenden Vorschriften. Der Energieausweis ist in der Regel für beheizte Wohn- und Nutzgebäude erforderlich, um den Energieverbrauch und die Energieeffizienz zu dokumentieren. Da nicht beheizte Räume, wie Garagen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelungen fallen, ist ein Energieausweis für diese Art von Gebäuden nicht erforderlich.

Sonstige Angaben

Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, Sie vor Übersendung der ausführlichen Unterlagen zuerst über das bestehende, gesetzlich geregelte Widerrufsrecht zu informieren. Für diesen Vorgang benötigen wir immer vollständige Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Anschrift und Email-Adresse). Diese Belehrung erfolgt im Internet, immer vor Erhalt des ausführlichen Exposés und der weiteren Unterlagen. Sobald dieser automatisierte Vorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Link, über den Sie die ausführlichen Informationen (mit Anlagen) erhalten.

Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, bei der Exposé-Anforderung Ihre vollständige Anschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Auskünften die von den Auftraggebern an uns weitergegeben wurden. Wir übernehmen dafür keine Gewähr. Eine Besichtigung kann gerne nach Terminvereinbarung mit unserem Mitarbeiter erfolgen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zu Stande. Sollte Ihnen das nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Die vom Käufer zu zahlende Provision ist bei Abschluss des notariellen Kufvertrages fällig.

Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dieser folgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.

Pflichtangaben laut EnEV 2014

Es liegt kein Energieausweis vor.


Kontaktaufnahme

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